Ausländer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen oder Gesellschafter werden möchten, sollten Gesellschaftsform, Tätigkeitsbereich, Beteiligungsstruktur, Geschäftsführer oder Vertreter, MERSIS-Antrag, Steuernummer, Handelsregister, Unterschriften, Bankkonto und Verträge zusammen planen. Eine Gründung betrifft auch spätere Partnerschafts-, Arbeits-, Forderungs- und Handelsfragen.
Vor der Einreichung sollten tatsächlicher Zweck, Tätigkeit und Verwaltungsmodell feststehen. Tourismus, Immobilien, Mietwagen, Gesundheitstourismus, Export, Beratung und Dienstleistungen können unterschiedliche Verträge und operative Unterlagen erfordern.
Die Gründung einer Gesellschaft führt nicht automatisch zu Aufenthalt, Arbeitserlaubnis oder Staatsangehörigkeit. Diese Themen können verbunden sein, sind aber gesondert zu prüfen.
Ja. Gesellschaftsform, Unterlagen, Steuernummer, MERSIS und Handelsregister sollten nach dem konkreten Fall vorbereitet werden.
Nein. Aufenthalt und Arbeitserlaubnis sind gesondert zu bewerten.
Sie kann für Geschäftsführung, Anteilsübertragung, Gewinnverteilung, Austritt und Streitfälle wichtig sein.
Diese Seite dient nur der allgemeinen Information. Unternehmensgründungen ausländischer Personen sind nach Gesellschaftsform, Tätigkeit, Beteiligungsstruktur und aktuellen offiziellen Anforderungen zu prüfen.
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Bereiten Sie eine kurze Sachverhaltsdarstellung und vorhandene Unterlagen vor. Der Termin dient einer ersten rechtlichen Einschätzung; eine Vertretung wird gesondert geprüft.